Ehevertrag Kosten

Ehevertrag vor der Hochzeit

Die Kosten des Ehevertrags hängen zum einen vom gemeinsamen Reinvermögen der Partner sowie vom Umfang der im Vertrag zu regelnden Gegenstände ab. Die Kosten ergeben sich dabei aus der Beratung und Erstellung des Vertrages sowie der Beurkundung durch einen Notar.

Was kostet die Erstellung eines Ehevertrages?

Unser Tipp: Lassen Sie sich durch den Notar beraten.
Die unparteiische Beratung ist dort im Falle einer anschließenden Beurkundung kostenlos. Da jeder Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden muss, müssen Sie dort sowieso erscheinen und die Kosten für die Beurkundung tragen. Eine anwaltliche Beratung ist dagegen nur erforderlich und sinnvoll, wenn die Eheleute unterschiedliche Ziele verfolgen (i. d. R. bei bevorstehender Scheidung). Ansonsten bietet Ihnen ein Mustervertrag sowie eine telefonische Beratung eine kostengünstige rechtliche Orientierung.

Kostengünstiger Weg zu Erstellung eines Ehevertrages:

1. Fragen Sie sich genau, was Sie in dem Ehevertrag regeln möchten. Setzen Sie sich mit der Materie auseinander, lesen Sie sich in das Thema ein. Unsere Seite ehe-vertrag.com sollte dabei eine große Hilfe sein.

2. Laden Sie sich einen kostengünstigen Mustervertrag herunter.

3. Holen Sie sich eine professionelle und kostengünstige anwaltliche Beratung im Internet.

4. Suchen Sie ggf. einen Rechtsanwalt auf, wenn nicht alle Fragen geklärt sind.

5. Gehen Sie zum Notar und nutzen Sie die unparteiische Beratung vor der Beurkundung.

Rechtsanwaltkosten bei einem Ehevertrag

Die anwaltlichen Gebühren für die Beratung richten sich nach § 34 RVG.

(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.

(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.

Notarkosten bei einem Ehevertrag

Ein Ehevertrag muss notariell unter Anwesenheit beider Eheleute beurkundet werden (§ 1410 BGB) . Für die Beurkundung fallen beim Notar Gebühren an, die sich aus dem gemeinsamen Reinvermögen der Ehegatten berechnen. Das Reinvermögen besteht aus allen Vermögensgegenständen und Guthaben abzüglich der evtl. vorhandenen Schulden der Eheleute.

Die Gebühren des Notars werden nach § 36 Absatz 2 KostO wie folgt berechnet. Da es sich beim Ehevertrag um eine Beurkundung eines Vertrages handelt, wird das Doppelte der vollen Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach dem Reinvermögen. Laut Gebührenrechner der Bundesnotarkammer gilt folgende Tabelle:

Reinvermögen Notarkosten
10.000 Euro 150 Euro
25.000 Euro 230 Euro
50.000 Euro 330 Euro
100.000 Euro 546 Euro
250.000 Euro 1070 Euro
500.000 Euro 1870 Euro
1.000.000 Euro 3470 Euro

 

Hinzu kommen noch die Auslagen für den Aufwand des Notars. Diese Auslagen beziehen sich auf Telefon und Fax, Porto, Schreibauslagen. In der Regel liegen diese mit 10- 30 Euro im niedrigen zweistelligen Bereich. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer von 19 %.

Rechenbeispiel:

Bei einem angenommenen Reinvermögen der Ehegatten von 50.000 € erhält der Notar eine doppelte Gebühr gem. KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von 330,00 €. Bei einem Reinvermögen von 500.000 Euro sind es dann schon Kosten in Höhe von 1870 Euro.