Ehevertrag Versorgung im Alter

Vertrag Ehevertrag

Ein weiterer wichtiger Punkt der mit einem Ehevertrag geregelt wird ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Der Gesetzgeber versteht darunter den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen. Die findet in der Praxis vor allem dann Anwendung, wenn ein Ehepartner die Kinderbetreuung übernimmt und dadurch kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat und somit keine Rentenansprüche aufbauen konnte. Dabei wird per Gesetz aber nicht unterschieden, ob der Ausgleichsberechtigte auf die Rentenzahlungen angewiesen ist oder über ein hohes Vermögen verfügt.

Kommt es also zur Scheidung, so findet ein Versorgungsausgleich statt, falls nicht eine andere Regelung im Ehevertrag definiert wurde.

Die Möglichkeiten den Versorgungsausgleich von Eheleuten zu regeln, werden im Gesetz über den Versorgungsausgleich beschrieben.