Ehevertrag Notar

Ehegatte unterschreibt den Vertrag

Jeder Ehevertrag in Deutschland muss nach § 1410 BGB bei einem Notar beglaubigt werden. Der Gesetzgeber verlangt dieses, da mit einem Ehevertrag weitreichende Eingriffe in die finanzielle Situation der Beteiligten Personen einhergehen. Insofern ist eine gründliche Prüfung und Belehrung der Punkte Güterstand, Unterhalt sowie Versorgung im Alter durch den Notar erforderlich.

Hierzu empfiehlt die Bundesnotarkammer: „Beim Güterstand sollten die Partner den für ihre individuellen Lebensumstände am besten geeigneten Güterstand wählen und einen auf ihre Erfordernisse speziell abgestimmten Ehevertrag schließen. Dabei spielen vor allem die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern, Alter, Vermögen und persönliche Vorstellungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Eheschließung eine Rolle.“

In Hinblick auf die Unterhaltsvereinbarungen empfiehlt die Bundesnotarkammer eine ausführliche Beratung, da die Konsequenzen sehr weitreichend sein können. Zudem weist die Kammer darauf hin, dass die Regelungen zur Versorgung im Alter zu Ungerechtigkeiten führen kann.